Rauchmelder sind Pflicht in Hessen

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsrüumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

 
Sie können Rauchmelder mit Batteriebetrieb oder Langzeitbatterie über 10 Jahre oder vernetzte Rauchmelder bei uns erwerben oder montieren lassen.
 
Wir beraten Sie gerne.